Kreditinstitute in der Bundesrepublik Deutschland

Реферат не немецком языке. Кридитные институты Германии.

Plan des Referats:

1 Einleitungswort.

Der Übergang unseres Landes zu dem freien Markt war ein Zeugnis von den immer wieder zunehmenden Prozessen der Globalisierung der Weltwirtschaft.Die Einführung von dem Euro näherte einen Tag, wenn es möglich wird, über einen Weltmarkt und eine Währung zu sprechen. In diesem Sinne steht vor uns die Aufgabe der erfolgreichen Integration in die Weltwirtschaft. Dieser Weg scheint dornenreich zu sein: niemand wird genau prognostizieren, wie die Wirtschaftslage in zwei-drei Jahren wird. Die Aufgabe der Wirtschaftswissenschaftler ist die Untersuchung der Systemunterschiede, was den Prozess der Integrierung optimieren lässt.

Das Bankensystem ist aus dem Wirtschaftssystem nicht mehr wegzudenken. Als auch Kreditinstitute sind die wichtigen Bestandteile dieser marktrelevantesten Systeme.

Dieses Referat ist ein Versuch einen detaillierten Überblick über das Bankensystem Deutschlands zu geben.

Es enthält die notwendigen Grundinformationen über das Bankensystem Deutschlands, bietet darüber hinaus die Möglichkeit die Frage zu recherchieren. Gemäß dem obengeführten Plan werden die Grundpunkte des Themas betrachtet. Der zweite und der dritte Teile beinhalten den theoretischen Stoff, der vierte Teil bietet die Informationen über die in der Wircklichkeit existierende Geldanstalt -Sparkasse Worms. Die aktuellen Informationen wurden aus dem Geschäftsbericht 1999 der Kasse entnommen.

Wenn das vorliegende Referat den detaillierten Überblick über das Funktionieren der Kreditinstitute Deutschlands bietet, so scheint die Aufgabe erfüllt zu werden.

2 Kreditinstitute in der Bundesrepublik Deutschland.

2.1 Einteilung der Kreditinstitute.

Kreditinstitute können nach verschiedenen Merkmalen eingeteilt werden. Geht man vom Urnfang der betriebenen Geschäfte aus, kann man sprechen von

Nach der Rechtstoirn unterscheidet man:

1Privatbankierfirmen.

2Kapitalgesellschaften.

3Kreditgenossenschaften.

4Öffentlich-rechtliche Kreditinstitute

Zu der Gruppe der Privatbankierfirmen rechnet man alle Kreditinstitute in der Rechtsform des Einzelunternehmers, der offenen Handelsgesellschaft und der Kommanditgeselschaft.Zu den Kapitalgesellschaften gehören die in der Rechtsform der Aktiengesellschaft betriebenen Aktienbanken (z.B.Großbanken, Realkreditinatitute, Regionalbanken) und die Kreditinstitute, die die Rechtsform einer GmbH gewählt haben.

Die Kreditgenossenschaften haben die Rechtsform einer Genossenschaft (eG).

Die Rechtsstellung der bisher genannten Kreditinstitute wird durch die Vorschriften des Privatrechts (Bürgerliches Recht/Handelsrecht) bestimmt.

Öffentlich-rechtliche Kreditinstitute unterliegen dem öffentlichen Recht.Der Grund ist, dass sie von Trägern öffentlicher Gewalt (Staat, Länder, Gemeinden) verwaltet werden oder ihnen die Eigenschaft einer juristischen Person öffentlichen Rechts verliehen worden ist.

Die Deutsche Bundesbank unterscheidet in ihrer Statistik folgende Bankengruppen:

Kreditbanken 23,27%:

a.Gro ßnbanken- (Deutsche Bank, Dresdner Bank, Commerzbank) 8,77%,

b.Regionalbanken- (sind nur in einem Gebiet bestimmten Gebiet vertretten) und sonstige Kreditbanken (z.B. Haus-und Branchebanken) 11,22%,

c.Privatbankiers 1,47%,

d.Zweiganstalten ausländischer Banken 1,81%,

Realkreditinstitute 14,11%,

a.Private Hypothekenbanken 9,06%,

b.Öffentlich-rechtliche Grundkreditanstalten 5,05%.

(Zahlen: Geschäftsvolumen in % aller Bankengruppen, Stand 1987)

Die Ausrichtung der Geschäftstätigkeit von Kreditinstituten kann nach unterschiedlichen Prinzipien erfolgen.Ihr Ziel kann die Gewinnmaximierung sein (handeln nach dem erwerbswirtschaftlichen Prinzip), oder sie handeln nach dem gemeinwirtschaftlichen Prinzip (z.B. Kostendeckung), d.h., der Nutzen der Allgemeinheit steht im Vordergrund. Eine Sonderstellung nehmen die Genossenschaften ein, die den Erwerb und die Wirtschaft ihrer Mitgliedern fördern wollen.

2.2Aufgaben der Kreditinstitute in der Wirtschaft.

Kreditinstitute sind Dienstleistungsbetriebe, die in der Volkswirtschaft bestimmte Aufgaben übernommen haben. Da die Kreditinstitute im „Geldstrom" der Wirtschaft stehen, sind alle ihre Aufgaben eng mit dem Geld verknüpft.

Zahlungsverkehr. Dem Güterstrom in der Wirtschaft folgt ein entsprechender Strom von Zahlungen. Die Warenlieferungen und Leistungen der Wirtschaftsbetriebe müssen von den Empfängern bezahlt werden. Die Kreditinstitute ermöglichen durch ihre Einrichtungen den bargeldlosen Zahlungsverkehr. Im Barzahlungsverkehr übernehmen die Banken einen Teil der Kassenhaltung für ihre Kunden. Alle freien Geldbeträge können diese bei der Bank einzahlen, wo sie sicher und zinsbringend aufbewahrt und bei Bedarf abgehoben werden können. Für den Zahlungsverkehr mit dem Ausland bestehen bei den Kreditinstituten besondere Abteilungen, deren Erfahrungen der Bankkunde nutzen kann. Über Korrespondenzbanken im Ausland können auch ausländische Zahlungsempfänger erreicht werden.

Sammlung von Einlagen. Arbeitsteilung und Massenproduktion der modernen Wirtschaft bringen für die Kreditinstitute besondere Aufgaben mit sich. Sie müssen den großen Kapitalbedarf (Kapital = Mittel für den Kauf von Maschinen, Einrichtungen, Werkzeugen usw.) der Wirtschaft decken helfen. Deshalb sammeln die Banken freie Gelder von Privatleuten und Wirtschaftsunternehmen und übernehmen sie als Einlagen. Der Einleger wird zum Darlehensgeber, zum Gläubiger des Kreditinstituts.

Kreditgewährung. Die Kreditinstitute müssen ihren Einlegern Zinsen zahlen, sie müssen aber auch die Kosten ihres Geschäftsbetriebes decken, und sie wollen in der Regel auch Gewinn erzielen. Das zwingt sie dazu, die hereingenommenen Einlagen auszuleihen. Sie gewähren Kredite an die Wirtschaft und erfüllen damit eine bedeutende volkswirtschaftliche Aufgabe. Sie leiten die Kredite an die Stellen der Wirtschaft, an denen sie am nötigsten gebraucht werden. Der Kreditnehmer kann mit ihrer Hilfe mehr Waren einkaufen, neue Maschinen anschaffen und mehr Güter auf den Markt bringen.Bei der Geldannahme und -abgabe erfüllen die Kreditinstitute drei Funktionen:

Ballungsfunktion- Sammlung von kleinen und großen Einlagen.Ausgabe auch in Form von großen Krediten.

Vertrauensfunktion- Das Vertrauen der Geldgeber in die Kreditinstitute ist Voraussetzung für die Wahrnehmung der Ballungsfunktion.

Fristenverlängerungsfunktion-Rückzahlungsfristen von Einlagen und Krediten stimmen häufig nicht überein, weil Kreditinstitute Kredite länger ausleihen, als die Einlagedauer beträgt.

Wertpapierverkehr. Die moderne Wirtschaft hat spezielle Formen der Kapitalbeschaffung entwickelt. Die Großunternehmen der Industrie benötigen z.B. große Kapitalien. Man versucht deshalb, durch Ausgabe von Wertpapieren eine Vielzahl von Kapitalgebern heranzuziehen. Bei der Neuausgabe (Emission) von Wertpapieren, beim Handel von im Umlauf befindlichen Wertpapieren und bei ihrer Aufbewahrung und Verwaltung werden die Kreditinstitute eingeschaltet.

2.3 Arten der Kreditinstitute

Großbanken

Zu den Großbanken gehören die Deutsche Bank AG, die Dresdner Bank AG und die Commerzbank AG. Sie werden auch als Filialinstitute bezeichnet, da sie innerhalb des Bundesgebietes ein weitverzweigtes Netz von Filialen unterhalten.

Die Großbanken werden, wie schon aus der Firmierung hervorgeht, in der Rechtsform derAktiengesellschaft betrieben. Sie entwickelten sich mit der zunehmenden Industrialisierung und dem einhergehenden Anwachsen des Kapitalbedarfs aus einer Vielzahl kleiner Banken. Die Rechtsform der AG ermöglicht es ihnen, durch Ausgabe von Aktien die für den Umfang der Geschäfte und die zur Deckung des Kapitalbedarfs der Großwirtschaft erforderlichen Mittel zu beschaffen. Sie betreiben alle Bankgeschäfte.

Privatbankierfirmen

Zu den Privatbankiers rechnen alle Kreditinstitute, die von Einzelkaufleuten oder Personengesellschaften geführtwerden. Sie betreiben alle Bankgeschäfte. Oftmals liegt der Schwerpunkt auf besonderen Geschäften, z.B. im Außenhandel, im Wertpapiergeschäft, in der Vermögensverwaltung oder in der Finanzierung bestimmter Wirtschaftszweige.

Sparkassen

Grundlage der Geschäftstätigkeit der Sparkassen sind die Sparkassengesetze der Bundesländer und die Sparkassensatzungen (Grundlage; Mustersatzungen). Im Vordergrund steht nach wie vor die Förderung und Pflege des Sparens (Sparerziehung, Kleinsparen: Schulsparen, Vereinssparen u.a.). Bei der Kreditgewährung sollen die Bedürfnisse der örtlichen Wirtschaft besondere Berücksichtigung finden, insbesondere durch die Bereitstellung von Krediten an den Mittelstand und an wirtschaftlich schwächere Bevölkerungskreise.

Im übrigen werden alle Bankgeschäfte betrieben, die die Satzungen zulassen. Nicht in der Satzung aufgeführte Geschäfte sind untersagt. Besondere Anlagevorschriften tragen dem Gedanken der Sicherheit Rechnung (z.B. eigene Beteiligungen sind untersagt oder nur begrenzt gestattet).

Gepflegt wird auch der Realkredit, ein langfristiger Darlehenskredit, der durch Pfandrechte an Grundstücken gesichert ist, und der Kommunalkredit. Sparkassen sind öffentlich-rechtliche Kreditinstitute mit Ausnahme der noch bestehenden freien Sparkassen (z.B. Hamburger Sparkasse von 1827),

Kommunale Sparkassen entstanden Anfang des 19. Jahrhunderts. Ihre Tätigkeit erstreckte sich vornehmlich auf die Förderung des Spargedankens. Die Träger - die Kommunen - gewährleisten mit ihrer Haftung (Gewährträgerhaftung) die sichere Anlage von Spargeldern.

Genossenschaftsbanken

Die Genossenschaftsbanken oder Kreditgenossenschaften sind Selbsthilfeeinrichtungen der Wirtschaft, die sich das Ziel gesetzt haben, den Erwerb und die Wirtschaft ihrer Mitglieder zu fördern. Sie treten gewöhnlich unter dem Namen „Volksbank" „Raiffeisenbank" oder „Spar- und Darlehenskasse" auf. Ihre Rechtsform ist die der eingetragenen Genossenschaft (eG).

Die ländlichen Kreditgenossenschaften haben einen geschäftlichen Schwerpunkt in der Versorgung ländlicher Betriebe mit Krediten aller Art und mit sonstigen Bankleistungen

Realkreditinstitute

Realkreditinstitute werden als private (in der Form einer Aktiengesellschaft) oder als öffentlich-rechtliche Kreditinstitute betrieben.

Ihre Geschäftstätigkeit ist auf das langfristige Kreditgeschäft festgelegt. Die Kredite werden als Hypothekendarlehen und Kommunaldarlehen gewährt. Die Mittel zur Kreditgewährung beschaffen sich die Realkreditinstitute durch die Ausgabe von Pfandbriefen oder Kommunalobligationen. Sie dürfen darüber hinaus weitere risikolose Geschäfte abschließen. Ausgenommen von der Beschränkung auf das langfristige Kreditgeschäft sind lediglich einige gemischte Hypothekenbanken (z.B. die Bayerische Hypotheken- und Wechselbank), die bei Inkrafttreten des Hypothekenbankgesetzes bereits bestanden. Ihnen ist auch das kurzfristige Kreditgeschäft erlaubt.

Zentralkreditinstitute

Die Girozentralen bezeichnet man als die Zentralbanken der öffentlich-rechtlichen Sparkassen.

In der Bundesrepublik bestehen z.Z. 12 regionale „Stamm"-Girozentralen mit 16 von ihnen abhängigen „Bezirks"-Girozentralen und Zweigstellen.

Das Zentralinstitut der regionalen Girozentralen ist die Deutsche Girozentrale - Deutsche Kommunalbank, Frankfurt am Main.

Die Girozentralen sind Anstalten des öffentlichen Rechts und unterliegen der Aufsicht des Staates.

Genossenschaftliche Zentralbanken. Als Spitzeninstitute der Genossenschaftsbanken füngieren die genossenschaftlichen Zentralbanken. Sie werden in der Rechtsform der AG betrieben (Ausnahme; Westdeutsche Genossenschafts-Zentralbank eG).

Ihre Aufgaben sind u.a.;

.Geldausgleich zwischen den angeschlossenen Genossenschaftsbanken, .Kreditgewährung an die Mitglieder,

.Vermittlung im bargeldlosen Zahlungsverkehr,

Durchführung von Dienstleistungsgeschäften im Effekten- u. Außenhandelsverkehr,

Mindestreservehaltung für einen Teil der Mitgliedsgenossenschaften.

Das Spitzeninstitut des gesamten Genossenschaftsbereichs ist die Deutsche Genossenschaftsbank

Sonstige Kreditinstitute

DieTeilzahlungsbanken sind private Kreditinstitute. Sie widmen sich in erster Linie dem Konsumentenkredit.

Die Kapitalanlagegesellschaften (Investmentgesellschaften) können als GmbH oder AG geführtwerden. In Deutschland ist ausschließlich die Form der GmbH üblich. Sie bieten durch Ausgabe von Investment-Anteilen die Möglichkeit, auch kleinere Sparbeträge in Form von Wertpapieren anzulegen.

Daneben gibt es noch eine Vielzahl anderer Banken ,die z.B. als Hausbanken eines bestimmten Wirtschaftsunternehmens (Grundig Bank GmbH) arbeiten oder bestimmten Bevölkerungsgruppen (Beamtenbank) dienen. Zu erwähnen sind auch jene Kreditinstitute, die sich spezielle Aufgaben gestellt haben:

• Industriekreditbank AG (Düsseldorf). Versorgung kleiner und mittlerer Unternehmen mit mittel- und langfristigen Investitionskrediten.

• Ausfuhrkredit-Gesellschaft mbH (Frankfurt). Durchführung mittel- und langfristiger Exportfinanzierungen.

• Privatdiskont AG (Frankfurt). An- und Verkauf von Privatdiskonten (Bankakzepte, die der Finanzierung von Import-, Export- und Transitgeschäften dienen).

• Kreditanstalt für Wiederaufbau (Frankfurt). Bereitstellung von mittel- und langfristigen Investitionskrediten (ursprünglich) für den Wiederaufbau der Wirtschaft, für den Export und für Kredite im Rahmen der Entwicklungshilfe.

• Die Deutsche Ausglelchsbank (Bonn) ist ein staatliches Förderinstitut (Anstalt des öffentlichen Rechts). Die Bank finanziert Maßnahmen des Bundes: l. im wirtschaftsfördernden Bereich, insbesondere für den gewerblichen Mittelstand und die Freien Berufe (u.a. Existenzgründungsförderung), 2. im sozialen Bereich, 3. im Bereich des Umweltschutzes (u.a. Abfallwirtschaftsprogramm), 4. zur wirtschaftlichen Eingliederung und Förderung der durch den zweiten Weltkrieg und seine Folgen betroffenen Personen sowie heimatloser Ausländer und ausländischer Flüchtlinge; die Bank wird ferner tätig im Rahmen des Lastenausgleichs.

• Dentscher Kassenverein AG, Frankfurt. Durchführung der Sammelverwahrung von Wertpapieren und des Effektengiroverkehrs (WSB - Wertpapiersammeibank). Kunden sind lediglich Kreditinstitute. Niederlassungen des Deutschen Kassenvereins sind in München, Berlin, Hamburg, Stuttgart und Düsseldorf.

• Dentsche Bau- und Bodenbank AG (Frankfurt). Weiterleitung öffentlicher Mittel an die Bauwirtschaft.

• Deutsche Verkehrs-Kredit-Bank AG (Frankfurt). Hausbank der Bundesbahn (Frachtenstundung).

3 Das Kreditwesengesetz

Das Kreditwesengesetz (KWG) kann man als das „Grundgesetz" des Kreditwesens bezeichnen (Gesetz über das Kreditwesen vom 10. Juli 1961).

3.1 Die grundsätzlichen Ziele des KWG sind:

Erhaltung der Funktionsfähigkeit und der allgemeinen Ordnung des deutschen Kreditwesens,

Schutz der Gläubiger von Kreditinstituten vor Vermögensverlusten.

Die Bezeichnungen „Bank", „Bankier", „Volksbank", „Sparkasse" dürfen nur unter bestimmten Voraussetzungen in eine Firma aufgenommen oder als Zusatz zu einer Firma verwendet werden. Sie sind den Kreditinstituten vorbehalten, die von der Bankenaufsicht die Erlaubnis zur Geschäftsführung besitzen. Die Bezeichnung „Volksbank" dürfen nur Kreditinstitute neu aufnehmen, die die Rechtsform einereingetragenen Genossenschaft (eG) haben und einem Prüfungsverband angehören. Dasselbe gilt für den Namen „Spar- und Darlehenskasse". .Sparkasse" dürfen sich nur die öffentlich-rechtlichen Sparkassen nennen.

Die Bezeichnung „Kapitalanlagegesellschaft" oder „Investmentgesellschaft" oder eine Bezeichnung, in der das Wort „Kapitalanlage" oder .Investment" oder „Investor" oder „Invest" allein oder in Zusammensetzung mit anderen Worten vorkommt, dürfen in der Firma, als Zusatz zur Firma, zur Bezeichnung des Geschäftszweckes oder zu Werbezwecken nur von Kapitalanlagegesellschaften und von ausländischen Investmentgesellschaften geführt werden (InvestmentG).

3.2 Kreditinstitute nach dem KWG sind: „Unternehmen, die Bankgeschäfte betreiben, wenn der Umfang dieser Geschäfte einen in kaufmännischerweise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert."

Bankgeschäfte sind:

1. Einlagengeschäft. Annahme fremder Gelder als Einlagen ohne Rücksicht darauf, ob Zinsen vergütet werden.

2. Kreditgeschäft. Gewährung von Gelddarlehen und Akzeptkrediten (u.a.).

3. Diskontgeschäft. Der Ankauf von Wechseln und Schecks.

4. Effektengeschäft. Anschaffung und Veräußerung von Wertpapieren für andere.

5. Depotgeschäft. Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren für andere.

6. Investmentgeschäft. Geschäfte der Kapitalanlagegesellschaften (Ausgabe von Investmentanteilen und Anlage des Gegenwertes in Wertpapieren),

7. Das Darlehenserwerbsgeschäft. Das Eingehen der Verpflichtung, Darlehensforderungen vor Fälligkeit zu erwerben (z.B. Revolving-Schuldschein-Darlehen, Pensionsgeschäft).

8. Garantiegeschäft. Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen für andere.

9. Girogeschäft. Durchführung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs und des Abrechnungsverkehrs.

3.3 Das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen in Berlin übt die Bankenaufsicht aus. Es kann gegen Mißstände im Kreditwesen vorgehen.

Solche Mißstände sind Vorgänge, die:

die Sicherheit der den Banken anvertrauten Vermögenswerte gefährden können;

die ordnungsgemäße Durchführung der Bankgeschäfte beeinträchtigen;

erhebliche Nachteile für die Gesamtwirtschaft herbeiführen können.

Das Bundesaufsichtsamt stellt ferner die Grundsätze für die Liquidität und das Eigenkapital der Banken auf und ist der Empfänger der - den Banken vorgeschriebenen - Anzeigen und Meldungen.

Die Bundesbank ist in starkem Maße in die Bankenaufsicht eingeschaltet (Empfang von Meldungen: Großkredite, Millionenkredite usw.). Sie unterrichtet das Bundesaufsichtsamt bei bedenklichen Feststellungen und veranlaßt es zum Eingreifen.

Zur Gründung einer Bank ist die schriftliche Genehmigung des Bundesaufsichtsamts notwendig. Die „Zulassung zum Geschäftsbetrieb" kann nur versagt werden, wenn

ausreichendes haftendes Eigenkapital fehlt;

persönliche Unzuverlässigkeit des Antragstellers gegeben ist;

Inhaber oder Geschäftsleiter nicht die fachliche Eignung besitzen;

ein Kreditinstitut nur durch einen Geschäftsführer allein verantwortlich geführt werden soll (Vieraugenprinzip).

Das Bundesaufsichtsamt kann die Abberufung eines Geschäftsleiters verlangen, wenn dieser vorsätzlich oder fahrlässig gegen die Bestimmungen des KWG verstoßen hat und trotz Verwarnung dieses Verhalten fortsetzt. Die Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften kann vom Bundesaufsichtsamt zurückgenommen werden.

Jetzt ware es auch wünschenswert zu betrachten wie diese Prinzipien in der Praxis gelten.

4.Sparkasse Worms.

Die Sparkasse Worms ist eine gemeinnützliche, mündelsichere, rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts. Für ihre Verbindlichkeiten haftet der “Zweckverband Sparkasse Worms”. Mitglieder des Länder übergreifenden Zweckverbandes sind die Stadt Worms, der Landkreis Alzey-Worms sowie der “Sparkassen-Zweckverband Mittelzentrum Ried”, gebildet von den südhessischen Kommunen Lampertheim, Bürstadt, Biblis und Groß-Rohrheim.

Die Sparkasse Worms ist durch den Sparkassen- und Giroverband Rheinland-Pfalz Mitglied des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes e.V.

4.1 Geschäftsentwicklung

Nach der weltweiten Schwäche im Winterhalbjahr 1998/1999 gewann die Konjunktur in Deutschland seit Sommer 1999 merklich an Schwung. Für den konjunkturellen Auftrieb sorgten in erster Linie die wieder anziehenden Exporte.

Die Binnennachfrage erwies sich über das ganze Jahr hinweg stabil. Dies gilt sowohl für den privaten Verbrauch als auch für die Investitionstätigkeit der Unternehmen. Alles in allem fiel das Wirtschaftswachstum trotz der spürbaren Erholung im Jahresverlauf im Jahresdurchschnitt in Deutschland mit 1,4% des Bruttoinlandsprodukts deutlich niedriger aus als im Jahr zuvor (+ 2,2%).

Infolge der konjunkturellen Schwäche im ersten Halbjahr verbesserte sich die Lage am Arbeitsmarkt mit 4,1 Millionen Arbeitslosen im Jahresdurchschnitt (10,5%) nicht merklich.

Die Einkommen der privaten Haushalte erhöhten sich durch die Senkung des Eingangssteuersatzes, die Erhöhung des Grundfreibetrages und die Anhebung des Kindergeldes. Gleichzeitig schmälern seit dem Frühjahrsteigende Energiepreise und die Ökosteuer die Realeinkommen der Verbraucher.

Вie Europäische Zentralbank nahm im April 1999 den Zinssatz für die Hauptrefinanzierungsgeschäfte von 3% auf 2,5% zurück, revidierte diesen Schritt allerdings im November.

4.2 Passivgeschäft

Im Berichtsjahr 1999 konnte mit einer Zunahme der Gesamteinlagen um 75,3 Mio. DM auf 2.693,3 Mio. DM ein positives Ergebnis erzielt werden. Die Spareinlagen stiegen um 68,1 Mio. DM auf 1.547,4 Mio. DM. Hier waren aufgrund der für Kunden lukrativen Konditionen Geldmarktkonto und das Zuwachssparen besonders gefragt.

Bei den Sparkassenwertpapieren war ein leichter Rückgang von 20,2 Mio. DM auf jetzt 535,8 Mio. DM zu registrieren. Die Ursache lag in dem weiterhin niedrigen Zinsniveau und dem deutlich gestiegenen Interesse nach Anlageformen im Fondsgeschäft.

Bei den befristeten Einlagen war ebenfalls ein leichter Rückgang festzustellen. Die Bestände reduzierten sich um 9,6 Mio. DM auf 131,4 Mio. DM.

Umso stärker stiegen die Sichteinlagen im vergangenen Jahr an. Ein Plus von 37,0 Mio. DM auf 478,7 Mio. DM war u.a. auf die Guthabenverzinsung auf den Girokonten mit Paketpreismodellen, insbesondere auf den Giro-Goldkonten, zurückzuführen.

Aktivgeschäft

Das Kreditgeschäft wuchs in 1999 kräftig. Sowohl im privaten wie im gewerblichen Bereich war eine rege Kreditnachfrage zu verzeichnen. Das Kreditvolumen stieg um 92,0 Mio. DM auf 1 .979,7 Mio. DM.

Die langfristigen Kredite wuchsen, nicht zuletzt wegen des niedrigen Zinsniveaus, um 73,3 Mio. DM (+ 4,8%) auf 1 .589,4 Mio. DM.

Die kurz- und mittelfristigen Kredite stiegen um 4,2 Mio. DM auf 319,7 Mio. DM, die Wechselkredite um 3,5 Mio. DM auf 19,9 Mio. DM.

Die Bürgschaften und Gewährleistungen für unsere Kunden erhöhten sich im Berichtsjahr um 11,4 Mio. DM auf 49,8 Mio. DM.

4.3 Dienstleistungsgeschäft/ Kundenservice

Wertpapiergeschäft

Ein neues Rekordergebnis - im Umsatz wie beim Ertrag - erzielte die Sparkasse im Wertpapiergeschäft.

Ausgehend von dem 98er Rekordergebnis wurde der Gesamtumsatz im Wertpapiergeschäft um weitere 21 Mio. DM auf 340 Mio. DM ausgeweitet. Während der Umsatz im Aktienhandel mit 186 Mio. DM aufgrund der von Februar bis August seitwärts gerichteten Börsen- und Kursentwicklung nicht ganz das Vorjahresergebnis erreichte, stieg der Umsatz bei den Investmentfonds um 23 Mio. DM (+ 30 %) auf 100 Mio. DM. Die gute Performance in den letzten Jahren sowie das kundengerechte Produktangebot der Sparkassen-Investmentgesellschaft „Deka" lassen diese Anlageform bei den Kunden immer beliebter werden.

Die Umsätze mit festverzinslichen Wertpapieren stiegen von 48 Mio. DM auf 54 Mio. DM. Die Nettoersparnis im Wertpapiergeschäft als Differenz zwischen Käufen und Verkäufen wuchs 1999 noch deutlicher als im Vorjahr.

Auslandsgeschäft

Im Auslandszahlungsverkehr erhöhten sich die Zahlungen ins Ausland betrags- sowie stückzahlmäßig. Schwerpunkt waren insbesondere Zahlungen innerhalb Europas. Aufgrund der elektronischen Zahlungssysteme und einer kostengünstigeren Durchführung von Auslandsgutschriften per Überweisung ist eine Verlagerung von Scheckzahlungen auf Überweisungen feststellbar. Die 1999 eingeführten „Bedingungen für grenzüberschreitende Überweisungen innerhalb der Europäischen und der EWR-Staaten" mit entsprechenden Erstattungsregelungen, falls Auslandszahlungen nicht innerhalb bestimmter Fristen beim Begünstigten eingehen, führten zu einer deutlichen Verbesserung für den Auftraggeber wie für den Empfänger.

Beim Import erhöhte sich im Dokumentengeschäft die Abwicklung über Dokumentenakkreditive, während beim Export die Abwicklung über Dokumenteninkassi bevorzugt wurde.

Immobilienvermittlung

Die Vermittlung von Häusern und Eigentumswohnungen konnte trotz schwieriger Marktverhältnisse 1999 leicht gesteigert werden, wobei der Schwerpunkt bei den Einfamilienhäusern lag.

Die weiterhin auf relativ hohem Niveau liegenden Grundstückspreise setzten trotz niedriger Bauzinsen einer deutlicheren Ausweitung des Immobilienvermittlungsgeschäfts Grenzen.

KontoService

Über 140.000 Sparkonten und über 60000 Girokonten führte die Sparkasse im Jahr 1999 für ihre Kunden. Weiterhin wachsender Beliebtheit erfreute sich die Kontoführung im 24 Stunden-Service per PC, Internet und Telefon.

Wirtschaftliche Verhältnisse

Die Zahlungsbereitschaft der Sparkasse war im Berichtsjahr jederzeit gegeben. Aufgrund der guten Finanzlage konnte man auch 1999 alle vertretbaren Kreditwünsche der Kunden aus eigenen Mitteln erfüllen. Der gestiegene Provisionsüberschuss sowie ein niedrigerer Aufwand waren maßgebend dafür, dass sich die Ertragslage 1999 noch befriedigend entwickelte. Der ausgewiesene Jahresüberschuss von 4,7 Mio. DM ermöglichte eine angemessene Stärkung des Eigenkapitals. So beträgt die Sicherheitsrücklage der Sparkasse nach der Vorwegzuführung (4,5 Mio. DM) rund 131,3 Mio. DM.

Alle Vermögenswerte wurden unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften und der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung bewertet. Rückstellungen sowie Wertberichtigungen wurden in ausreichender Höhe gebildet. Weiterhin ist der gesamte Wertpapierbestand wie Umlaufvermögen nach dem Niederstwertprinzip bewertet.

Ausblick

Für das Jahr 2002 wird eine positive Konjunkturentwicklung erwartet. Ausgehend von einer anhaltend hohen wirtschaftlichen Dynamik in den USA sowie der raschen Erholung in den ostasiatischen Schwellenländern werden auch im Euroraum die expansiven Kräfte dank einer zunehmenden Binnennachfrage immer mehr die Oberhand gewinnen.

Die konjunkturellen Auftriebstendenzen in Deutschland werden deutlicher. Auch die wirtschaftspolitisch gesetzten Akzente unterstützen diese Entwicklungen. Experten rechnen mit einem Wirtschaftswachstum von 2,7%. Die Inflationsgefahr wird generell gering eingeschätzt. Gefahren für die grundsätzlich positiven Aussichten liegen in den hohen Aktienbewertungen besonders in den USA. Ein markanter Kurseinbruch könnte erhebliche negative Auswirkungen auf die gesamtwirtschaftliche Entwicklung auch in Europa nach sich ziehen. Moderate Lohnsteigerungen in den Tarifverhandlungen bilden die Basis, die ersten Besserungstendenzen am Arbeitsmarkt nachhaltig zu unterstützen.

Literaturverzeichnis:

1. ISBN 3-8120-0130-6

Kasten/Bergmann/Richard/Mühlmeyer

Betriebslehre der Banken und Sparkassen

Merkur Verlag Rinteln Hutkap GmbH 1991 Seiten:13-33;

2. ISBN 3-8120-0182-9

Käseborn/Siekerkötter/Fehn

Allgemeine Wirtschaftslehre

Merkur Verlag Rinteln Hutkap GmbH 1991 Seiten:71-78;

3. Geschäftsbericht Der Sparkasse Worms 1999

Seiten: 3,9,12-21,33;

4. Der Spiegel Nr.3/17.1.2000

Seiten:91;

5. Der Spiegel Nr.12/20.3.2000

Seiten: 107;

6.Der Spiegel Nr.10/6.3.2000

Seiten:101;

7. Marktlexikon Goethe Institut Ausgabe 10

von Prof.Dr.Dietmar Krafft

8. ISBN 3-411-055-04-9

Duden Deutsches Universalwörterbuch

Dudenverlag Mannheim/Leipzig/Wien/Zürich

9. 33 Б 71

Немецко-русский экономический словарь

И.С.Блях (45000терминов) .Под ред. Куколева

10. Большой русско-немецкий экономический словарь

(66000 терминов) Г.Мехель

Берлин.:Виршафт-Москва.: Русский язык

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