Bautätigkeit

Auf der Grundlage des Hochbaustatistikgesetzes aus dem Jahre 1998 werden die Statistiken der Bautätigkeit durchgeführt. Gegenstand der Bautätigkeitsstatistik sind Baugenehmigungen und Baufertigstellungen im Hochbau, der Bauüberhang am Jahresende, Bauabgänge von Hochbauten und die Fortschreibung des Wohngebäude- und Wohnungsbestandes. Unmittelbarer Erhebungsgegenstand ist das Gebäude, das entweder als Wohngebäude oder als Nichtwohngebäude gekennzeichnet wird und im konkreten weitere Untergliederungen nach der Art des Gebäudes beinhaltet. So sind zum Beispiel die Wohngebäude nachzuweisen als Ein-, Zwei- oder Mehrfamilienhäuser oder als Wohnheime. Zu den Nichtwohngebäuden zählen zum Beispiel Büro- und Verwaltungsgebäude, landwirtschaftliche Betriebsgebäude, Fabrik- und Werkstattgebäude, Hotels und Gaststätten. Tiefbauten (zum Beispiel Straßen, Tunnels, Brücken) sind nicht Erhebungsgegenstand in der Bautätigkeitsstatistik.
31 Июля, 2008 Просмотров: 10109 Печать



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