Das System der sozialen Sicherung, dessen Wurzeln bis in die Kaiserzeit zurückreichen, ist im Laufe der deutschen Geschichte kontinuierlich weiterentwickelt worden. Auch heute noch ist der "Sozialstaat" ständigen Wandlungen unterworfen; aktuelles Beispiel war die Einführung der Pflegeversicherung als fünfte Säule des deutschen Sozialversicherungssystems.

Die Sozialleistungen umfassen alle Geld- und Sachleistungen, die privaten Haushalten oder Einzelpersonen vom Staat beziehungsweise von öffentlich-rechtlichen Körperschaften oder von Unternehmen zur Deckung bestimmter sozialer Risiken und Bedürfnisse gewährt werden. Sie dienen der sozialen Absicherung gegenüber Risiken, dem Familienleistungsausgleich sowie anderen sozialpolitischen Aufgaben wie der Jugendhilfe oder der Unterstützung Behinderter. Finanziert werden sie im wesentlichen durch Beiträge der Versicherten und der Arbeitgeber sowie durch Zuweisungen des Staates.

Am deutlichsten werden die Strukturen und Zusammenhänge des Systems der sozialen Sicherung im Sozialbudget der Bundesregierung. Diese jährliche Zusammenstellung bietet in einer Gliederung nach Institutionen einen Überblick über die sozialen Leistungen der staatlichen Einrichtungen, der öffentlichen Körperschaften und der Arbeitgeber. Außerdem gruppiert sie nach Funktionen, das heißt nach Zweckbestimmung der Leistungen (zum Beispiel und Hinterbliebene, Gesundheit, Familie und Ehe).



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