Das zum 26. August 2006 in Kraft getretene erste
Mittelstandsentlastungsgesetz hat das Ziel, die Wirtschaft von
statistischen Berichtspflichten zu entlasten. Mit diesem Gesetz wird
seit September 2006 auf die statistische Auswertung der
Gewerbeummeldungen verzichtet. Damit entfällt in den Statistischen
Ämtern der Länder die Bearbeitung von über 220 000 Gewerbeummeldungen.
Gewerbeanmeldungen und Gewerbeabmeldungen, die bei den
Gewerbeämtern vorgenommen werden, müssen weiterhin statistisch
ausgewertet werden. So können rund 1,6 Mill.
Meldungen jährlich verarbeitet werden, ohne dass bei den Betroffenen
ein Zusatzaufwand entsteht. 2007 wurden rd. 849 000 Gewerbeanmeldungen
und 709 000 Gewerbeabmeldungen registriert.
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