31 Июль, 2008
Unternehmen, Gewerbeanzeigen

Das zum 26. August 2006 in Kraft getretene erste Mittelstandsentlastungsgesetz hat das Ziel, die Wirtschaft von statistischen Berichtspflichten zu entlasten. Mit diesem Gesetz wird seit September 2006 auf die statistische Auswertung der Gewerbeummeldungen verzichtet. Damit entfällt in den Statistischen Ämtern der Länder die Bearbeitung von über 220 000 Gewerbeummeldungen.

Gewerbeanmeldungen und Gewerbeabmeldungen, die bei den Gewerbeämtern vorgenommen werden, müssen weiterhin statistisch ausgewertet werden. So können rund 1,6 Mill. Meldungen jährlich verarbeitet werden, ohne dass bei den Betroffenen ein Zusatzaufwand entsteht. 2007 wurden rd. 849 000 Gewerbeanmeldungen und 709 000 Gewerbeabmeldungen registriert.




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